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Rechnen Sie damit, dass Ihnen Schwierigkeiten gemacht werden, wenn Sie in Polen eine Fahrerlaubnis beantragen, falls Ihnen in Deutschland der Führerschein entzogen oder verweigert wurde!
Ihr erster Schritt sollte sein, einen Anwalt zu konsultieren. Wichtig ist, dass Sie mich mandatieren, sobald Ihnen der negative Bescheid zugeht, denn die einzuhaltenden Fristen sind kurz. Erforderlich ist eine formgerechte schriftliche Begründung und meist auch ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter.
Die polnischen Behörden haben bei der Bewertung der Daten aus dem Flensburger Fahreignungs-Register einen breiten Ermessensspielraum. Haben Sie den deutschen Idiotentest nicht bestanden oder sind Sie nach Meinung eines deutschen Gerichts charakterlich für die Führung eines Kraftfahrzeugs ungeeignet, kann Ihnen der polnische Führerschein verweigert werden, auch wenn Sie die polnische Führerscheinprüfung bestanden haben. Ein Anwalt kann erreichen, dass Sie sich in Polen einer medizinisch-psychologischen Prüfung unterziehen, die leichter zu bestehen ist als die deutsche MPU.
Ehe Sie eine Wohnung mieten, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen: Ihre Wohnung in Polen muss zu Ihren Verhältnissen passen. Wenn Sie sich unverzüglich steuerlich anmelden, erhöht das Ihre Glaubwürdigkeit. Es kann sein, dass Sie einen echten Wohnsitz in Polen haben, dass dies aber von den polnischen Behörden bezweifelt wird. Dann hilft ein Gespräch Ihres Anwalts mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Ein Ausländer kann den Antrag auf Ausstellung eines polnischen Führerscheins erst stellen, wenn er seit mindestens 185 Tagen einen Wohnsitz in Polen hat. Das wird nicht immer sofort nachgeprüft. Wer falsche Erklärungen über den Wohnsitz gegenüber polnischen Behörden abgibt, macht sich strafbar.
Angenommen, Sie haben die polnischen Behörden getäuscht und das wird erst später entdeckt, während Sie in Deutschland unterwegs sind. Ihre Fahrerlaubnis wird widerrufen. Wenn ein Deutscher durch Täuschung der polnischen Behörden einen Führerschein erhielt, muss er damit rechnen, dass die polnische Staatsanwaltschaft die deutsche Polizei informiert.
Sie erfahren das erst, wenn Sie in Deutschland in eine Polizeikontrolle geraten, denn durch Rückfrage in Polen stellt sich heraus, dass die Fahrerlaubnis durch Vortäuschung eines polnischen Wohnsitzes erschlichen wurde. Es gibt in Deutschland ein Strafverfahren, weil Sie ohne gültigen Führerschein unterwegs sind.
Im März 2012 entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein polnischer Führerschein in Deutschland nicht anerkannt werden muss, wenn dem Inhaber in Deutschland wegen geistiger, körperlicher oder charakterlicher Mängel die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen oder verweigert wurde.
Wer also mit einem erschlichenen polnischen Führerschein in Deutschland auffällt, riskiert in Deutschland ein Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein und anschließend in Polen wegen Täuschung der Straßenverkehrsbehörde. Wurde der deutsche Führerschein wegen charakterlicher Mängel entzogen, droht sogar eine Verhaftung.