Rechtsanwalt Czabański

Marcin Czabański, Stettin

Polnischer Führerschein

Polnischer Führerschein

 

Rechnen Sie damit, dass Ihnen Schwierig­keiten gemacht werden, wenn Sie in Polen eine Fahr­erlaubnis beantragen, falls Ihnen in Deutsch­land der Führer­schein entzogen oder verweigert wurde!
Ihr erster Schritt sollte sein, einen Anwalt zu konsultieren. Wichtig ist, dass Sie mich manda­tieren, sobald Ihnen der nega­tive Bescheid zugeht, denn die einzuhaltenden Fristen sind kurz. Erforderlich ist eine form­gerechte schriftliche Begründung und meist auch ein persönliches Gespräch mit dem Sach­bearbeiter.

Die polni­schen Behör­den haben bei der Bewer­tung der Daten aus dem Flens­burger Fahreignungs-Register einen breiten Ermessens­spielraum. Haben Sie den deutschen „Idioten­test“ nicht bestan­den oder sind Sie nach Meinung eines deutschen Gerichts charak­terlich für die Füh­rung eines Kraft­fahrzeugs unge­eignet, kann Ihnen der polnische Führer­schein verweigert werden, auch wenn Sie die polnische Führer­schein­prüfung bestanden haben. Ein Anwalt kann erreichen, dass Sie sich in Polen einer medizinisch-psycho­logischen Prüfung unterziehen, die leichter zu bestehen ist als die deutsche MPU.

Ehe Sie eine Wohnung mieten, sollten Sie sich anwalt­lich beraten lassen: Ihre Wohnung in Polen muss zu Ihren Verhält­nissen passen. Wenn Sie sich unverzüglich steuerlich anmelden, erhöht das Ihre Glaub­würdigkeit. Es kann sein, dass Sie einen echten Wohnsitz in Polen haben, dass dies aber von den pol­nischen Behörden bezweifelt wird. Dann hilft ein Gespräch Ihres Anwalts mit dem zuständigen Sach­bearbeiter.

Ein Ausländer kann den Antrag auf Aus­stellung eines polnischen Führer­scheins erst stellen, wenn er seit mindestens 185 Tagen einen Wohn­sitz in Polen hat. Das wird nicht immer sofort nachge­prüft. Wer falsche Erklärungen über den Wohn­sitz gegenüber polnischen Behörden abgibt, macht sich strafbar.

Angenommen, Sie haben die polni­schen Behörden getäuscht und das wird erst später entdeckt, während Sie in Deutsch­land unterwegs sind. Ihre Fahr­erlaubnis wird widerrufen. Wenn ein Deutscher durch Täu­schung der polni­schen Behör­den einen Führer­schein erhielt, muss er damit rechnen, dass die polni­sche Staats­anwalt­schaft die deutsche Polizei informiert. 

Sie erfah­ren das erst, wenn Sie in Deutsch­land in eine Polizei­kontrolle geraten, denn durch Rück­frage in Polen stellt sich heraus, dass die Fahr­erlaubnis durch Vortäu­schung eines polni­schen Wohn­sitzes erschlichen wurde. Es gibt in Deutschland ein Straf­verfahren, weil Sie ohne gültigen Führer­schein unterwegs sind. 

Im März 2012 entschied der Europä­ische Gerichtshof, dass ein polnischer Führerschein in Deutsch­land nicht anerkannt werden muss, wenn dem Inhaber in Deutsch­land wegen geistiger, körper­licher oder charakter­licher Mängel die Fahr­erlaubnis in Deutsch­land entzogen oder verweigert wurde.

Wer also mit einem erschlichenen polnischen Führer­schein in Deutsch­land auffällt, riskiert in Deutschland ein Verfahren wegen Fahrens ohne Führer­schein und anschließend in Polen wegen Täuschung der Straßen­verkehrs­behörde. Wurde der deutsche Führer­schein wegen charakter­licher Mängel entzogen, droht sogar eine Verhaftung.