Rechtsanwalt Czabański

Marcin Czabański, Stettin

Frist versäumt

Die Fristen im Zivilprozess

 

Wenn Sie ver­klagt werden, wird Ihnen die Klage zuge­stellt und es be­ginnt eine zwei- oder vier­wöchige Frist, inner­halb derer Ihre Klage­erwi­derung beim Ge­richt ein­gehen muss.
Das ist überall in der Welt so.

In Polen muss der Be­klagte darin alle Beweis­mittel angeben. Beweis­anträge, die zu diesem Zeit­punkt gestellt werden könnten, werden von einem polni­schen Gericht unge­prüft abge­lehnt, wenn sie erst später gestellt werden. 
Das ist eine Beson­derheit des polnischen Rechts.

Darum braucht der Rechts­anwalt, der den Beklagten ver­tritt, viel Zeit, um alle Akten durchzuarbeiten, um zu entscheiden, was wichtig ist, und dem Gericht eingereicht werden soll und was nicht. Was das Gericht erhalten soll, muss ins Polnische übersetzt werden. 

Für diese Vor­be­reitung brauche ich unge­fähr eine Woche. Ich arbeite mit erst­klassigen Über­setzern zusammen. Das sind Polen, die deutsch­spra­chige Doku­mente in ihre Mutter­sprache über­setzen. Die Ergeb­nisse sind meist besser als die von Über­set­zern, deren Mutter­sprache Deutsch ist und für die Pol­nisch eine Fremd­sprache ist.
Übersetzer in Polen erwarten auch niedri­gere Hono­rare als ihre Kol­legen in Deutsch­land. Ich schicke also Kopien der zu übersetzenden Dokumente an Übersetzer mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag. Liegen diese vor, bitte ich meinen Mandanten um einen Kostenvorschuss, der es möglich macht, dass ich alle Übersetzungen sofort bezahle, nachdem ich sie geprüft habe. 

Für die Ausar­bei­tung der Klage­erwi­derung brauche ich etwa zwei Wochen. Oft dauert es länger, wenn ich nach Rück­sprache mit dem Man­danten meinen Schrift­satz­entwurf ändere. Drei Wochen sind für mich genug, um die Interessen meines Man­danten optimal zu vertreten. 

Steht we­niger Zeit zur Verfü­gung, brauche ich ein hö­heres Ho­norar, zum Aus­gleich für die Not­wen­digkeit, bis in die Nacht und an Wochen­enden zu ar­beiten. Auch die Überset­zungen werden bei Zeitdruck teurer. 

 

 

Was ge­schieht, wenn die Frist zur Einrei­chung der Klage­erwi­derung versäumt wird? 

 

Es ergeht ein Ver­säumnis­urteil. Das ist überall so. In Polen hat die Fristver­säumnis für den Be­klagten aber schwer­wie­gende Folgen, die in den deutsch­spra­chigen Län­dern nicht zu er­warten sind:
Der Kläger kann aus dem Ver­säumnis­urteil sofort die Zwangs­voll­streckung ohne Sicher­heits­leistung be­treiben. 

Obwohl das Versäum­nis­urteil nicht rechts­kräftig ist, wird der Be­klagte behan­delt, als hätte er den Pro­zess verloren. Wird um eine Woh­nung ge­stritten, kann es zur Zwangs­räumung kommen, sobald ein Gericht­svoll­zieher das Ver­säumnis­urteil erhält. 
Gegen das Ver­säumnis­urteil kann der Beklagte innerhalb von zwei Wochen Widerspruch erheben. 
Die Gerichts­kosten hierfür betragen 2,5 % des Streitwerts. 

Das Versäumnis­­urteil wird rechts­kräftig, wenn auch diese Frist versäumt wird. 
In Deutsch­land kann ein Ver­säumnis­urteil ange­fochten werden, wenn ein wich­tiger Grund für die Frist­versäumnis vorliegt, etwa Auf­enthalt in einer Intensiv­station nach einem schweren Unfall. In Polen besteht diese Mög­lichkeit nicht. 
Aus einem polni­schen Ver­säumnis­urteil kann in Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz ohne Sicher­heit­leistung vollstreckt werden. 

Kürzlich rief mich aus Wien ein Herr an einem Freitag an, der wochenlang immer wieder meine Website besucht und fast alle Seiten gelesen hatte und mir sein Mandat erteilen wollte.
Seine Klage­erwide­rungs­frist lief am kom­menden Montag ab. Ich konnte für ihn nichts tun.
Deshalb nahm ich sein Mandat nicht an.

 

Ich kann darum nur allen künf­tigen Man­danten sagen:

Wenn Sie in Polen ver­klagt werden, ver­lieren Sie keine Zeit!

Erteilen Sie ihr Mandat so früh wie möglich!

 

 

Normalerweise erhebt nie­mand eine Klage, ohne sie vorher anzu­kündigen. 
Wird Ihnen eine Klage ange­droht, erteilen Sie mir Ihr Mandat, bevor die Klage erhoben wird. 
Dann kann ich mit der Gegen­seite Kon­takt auf­nehmen und ver­suchen, einen Kom­promiss zu erreichen, der den Pro­zess, die hohen Kosten und die Unge­wiss­heit be­seitigt. 
Wo immer es mög­lich ist, sorge ich für einen Interes­sen­aus­gleich.