Mit mehr als 0,2 Promille Alkohol im Blut gilt Fahrverbot. Mit Entzug des Führerscheins und Beschlagnahme des Fahrzeugs ist zu rechnen. Das Überschreiten von 0,5 gilt als Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
In Polen muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden, auch bei grellem Sonnenschein. Ohne Abblendlicht drohen dem Fahrer bei Polizeikontrollen 100 Złoty Strafe.
Telefonieren darf der Fahrer nur mit Freisprechanlage oder Headset.
Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Kinder unter zwölf Jahren sollen in speziellen Kindersitzen hinten befördert werden.
Warndreieck ist Pflicht.
Ein Feuerlöscher ist für in Polen angemeldete Autos Pflicht.
Bußgelder sind von Ausländern sofort zu zahlen; sie liegen z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 50 und 500 Złoty.
Winterreifen sind in den Wintermonaten zwingend vorgeschrieben.
Höchstgeschwindigkeiten: 50 km/h im Stadtgebiet von 5 bis 23 Uhr, 60 km/h von 23 bis 5 Uhr, 90 km/h außerhalb von Städten und bewohnten Gebieten, für PKW und LKW unter 3,5 t 140 km/h auf Autobahnen, 120 km/h auf zweispurigen Schnellstraßen und 100 km/h auf einspurigen Schnellstraßen. Fahrzeuge mit Anhängern dürfen maximal 80 km/h (auf Landstraßen nur 70 km/h) fahren.
Wenn Sie nicht Ihr eigenes Auto fahren, müssen Sie den Kfz-Schein (die Zulassungsbescheinigung) und eine Vollmacht des Halters in polnischer Sprache mitführen. Bei Kontrollen ist ein solches Dokument auf Verlangen vorzuzeigen. Meinen Mandanten stelle ich gern den Text zur Verfügung. Bei Nichtvorlage kann eine Strafgebühr erhoben werden.
Wenn Sie einen Verkehrsunfall (mit)verschuldet haben:
In Polen kann für die fahrlässige Körperverletzung nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) verhängt werden. Eine Besonderheit besteht im polnischem Strafrecht darin, dass bei Körperverletzung eine Strafverfolgung nur erfolgt, wenn die Verletzungen länger als 7 Tage andauern. Sonst liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.